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Tierkauf

Kaufen sie Tiere möglichst nicht in Bau-/Gartenmärkten oder Zoohandlungen. Es gibt von fast allen Tieren mehr als genug Notfälle und ungewollten Nachwuchs, ohne daß sie auch noch für solche Märkte gezielt vermehrt werden müssen.

Billigangebote gehen auf sehr grausame Weise auf Kosten der Tiere (Stichwort: günstiger Rasse-Welpe am Autobahnparkplatz, „Wühltisch-Welpen“). Sie werden unter unsäglichen Bedingungen im In- und Ausland (z.B. Polen, Belgien etc.) „produziert“ und ungeimpft, nicht sozialisiert, viel zu jung und oft todkrank vertrieben.

Seien sie vorsichtig, wenn Tiere verschenkt werden. Kranke, schwache und ungepflegte Tiere/ Tierkinder verursachen oft ganz schnell ganz hohe Kosten und viel Kummer.

Lassen sie die Finger von „Züchtern“, die Tiere nur des Profits wegen vermehren. Stellen sie Fragen, begutachten sie nach Möglichkeit die Tierhaltung und hören sie dann auf ihr „Bauchgefühl“.

Im Internet finden sie zu diesen Themen ausführliche Informationen.

Kostenerstattung für Fundtiere nochmals gestärkt

Hier ist die Rechtsgrundlage um die immer wieder gestritten wird:
Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach §§ 965 bis §§ 984 BGB. Tiere sind zwar keine Sachen, aber für Sachen geltenden Vorschriften (z.B. Fundrecht) sind entsprechend für sie anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Gemeinden sind grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und artgerecht gem. § 2 Tierschutzgesetz unterzubringen. Diese Aufgabe können die Gemeinden auch an Dritte, etwa an einen Tierschutzverein oder ein Tierheim delegieren. Diese Verpflichtung erfasst auch die medizinische Versorgung und sachgerechte Unterbringung der Tiere

Gemeinden versuchen leider immer wieder, sich mit dem Argument, das Tier könnte herrenlos oder ausgesetzt sein, aus der Verantwortung zu winden.

Ein neues Gerichtsurteil aus 2013 bestätigt: Gemeinden sind bei Fundtieren zur Übernahme der Kosten einer tierärztlich erforderlichen Behandlung verpflichtet.

In dem Urteil ging es um eine angefahrene Schildkröte, die letztendlich eingeschläfert werden musste. Die Gemeinde hatte sich zunächst geweigert, die Kosten zu übernehmen, musste nach Urteilsbeschluss aber dann doch zahlen. Besonders hervorgehoben wurde im Urteil noch, dass jede Art von unbetreut/ in Not aufgefundenem Haustier (im Gegensatz zum heimischen Wildtier) zunächst als Fundtier zu gelten hat.

Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde unverzüglich und baldmöglichst über das Fundtier informiert wurde (oder wird), können Tierärzte, Tierkliniken und Tierschutzvereine die entstandenen Kosten für die Behandlung (und Unterbringung) des Tieres der Gemeinde in Rechnung stellen. Dabei handeln sie in Geschäftsführung ohne Auftrag.

Hier finden Sie die ausführliche Meldung vom Deutschen Tierschutzbund (mit Referenz zu dem Gerichtsurteil), dem wir diese Informationen entnahmen:
Urteil – Kostenerstattung für verletzte Schildkröte: 2014_Urteil-Fundtier-Schildi

Die Kostenübernahme durch die Gemeinden ist uns aus folgenden Gründen so wichtig:

  • Spenden/Mitgliedsbeiträge sollen nicht für Kosten aufgewendet werden, die eigentlich Aufgabe der öffentlichen Hand sind
  • Formale Anzeige der Fundtiere bei den Gemeinden schafft dort überhaupt erst ein Bewusstsein, wie groß, alltäglich und weit verbreitet das Problem mit     Fundtieren ist, das bis vor kurzem von den Tierschutzvereinen alleine getragen wurde
  • Kosten und großer Verwaltungsaufwand für einzelne Fundtiere führen dazu, dass nach und nach Pauschalen vereinbart und Verträge mit Tierheimen geschlossen werden. Damit erhalten Tierheime ein kalkulierbares Budget und sind nicht nur auf unvorhersehbare Spenden angewiesen.
  • Nur über Kosten entsteht bei den Verantwortlichen Druck und Bedarf ggf. über neue Regelungen und Gesetze nachzudenken. Eine Pflicht zur Kastration und Markierung aller freilaufender Katzen läge den Tierschützern dabei besonders am Herzen und würde zu einer spürbaren Entlastung führen.

 

12.02.2014 – Tierschutzverein Penzberg u.U. e.V.

Wozu Hundetrainer

hund_hundetrainer

Einer unserer Tierschutz-Mitarbeiter berichtet aus eigener Erfahrung und rät zur Hilfe durch einen professionellen Hundtrainer:

Braucht man einen Hundetrainer?

Überlegen sie sich, ob sie einen Hund wollen? Bei solch einer Überlegung angelangt, stellt sich meist die Frage: möchte man einen Rassehund vom Züchter oder doch einen Vierbeiner aus dem Tierheim? Diese Entscheidung wird einem keiner abnehmen können, denn sie hängt stark von den Wünschen und Gefühlen des Einzelnen ab.

Aber was soll es für ein Hund sein und welchen Charakter soll er haben? Groß oder klein, ruhig oder verspielt, will man ihn mit zum Sport nehmen oder zum Wandern, ja vielleicht sogar mit ihm arbeiten?

Schon hier kann ein Hundetrainer sehr hilfreich sein bei der Auswahl der Hunderasse, die zu einem passt. Viele Hundetrainer bieten auch an, beim ersten Kontakt und der „Begutachtung“ des potentiellen treuen Vierbeiners als Entscheidungshilfe beratend zur Seite zu stehen.

Hat man sich nun für einen bestimmten Hund entschieden, stellt sich vielen die Frage, was so ein Hund alles braucht und wie man ihn richtig erzieht. Auch hier kommt wieder der Hundetrainer oder eine Hundeschule ins Spiel. Aus eigener Erfahrung sind es oft die kleinen aber feinen Dinge, die sehr wichtig sind und die man trotz besten Absichten schnell falsch machen kann.

Hundeflüsterer? Wozu?
Ich möchte hier nicht unbedingt die Hundebesitzer mit viel Erfahrung ansprechen, da diese ja (zwar leider auch nicht alle) wissen wie es geht. Viel mehr betrifft mein Rat die Anfänger, wie ich es einer war. Natürlich kostet solche professionelle Hilfe etwas Geld und Mühe, aber wenn man sieht, wie der Hund und man selber Fortschritte macht, und das Team Mensch – Hund immer enger zusammen geschweißt wird, merkt man, dass es sich lohnt. Experimentiert man selbst und muss später Fehler und Verhaltensstörungen mühsam wieder beheben, wird es noch viel aufwändiger und teurer.

Wann macht ein Hundetrainer Sinn?

  • Wenn man mit der Haltung und Erziehung von Hunden keine Erfahrung hat.
  • Wenn man eine Hunderasse auswählen will, die nicht nur gefällt, sondern die zum eigenen Lebensstil, den eigenen Wünschen und Anforderungen auch wirklich passt.
  • Aber auch, wenn man schon einen Hund hat und Probleme auftauchen, ist es noch nicht zu spät

 

Geeignete Hundeschulen und Trainer finden sie im Internet. Jede Hundetrainer ist anders, deshalb ist es wichtig, dass sie und auch ihr Hund mit dem „Lehrer“ gut klar kommen. Sprechen sie am Besten mit verschiedenen Trainern und entscheiden sich dann nach Bauchgefühl und Sympathie, wer zu Ihnen und ihrem Vierbeiner am Besten passt. Ein Auto kauft man ja auch nicht, ohne vorher darin gesessen zu haben und gefahren zu sein.

Aus eigener guter Erfahrung kann ich nur empfehlen, zumindest während der Anfangsphase mit einem Hundetrainer zusammen zu arbeiten.

 

Hunde bitte dringend markieren

Jeder Hund braucht seine Marke !

Die Mehrheit der entlaufenen Hunde tragen leider keine Marke, deshalb eine Bitte an alle Hundebesitzer:

  • Das Tragen der Steuermarke am Halsband ist Pflicht
  • eine kleine Plakette mit Ihrer Telefonnummer/Adresse zusätzlich wäre noch besser
  • ein Mikrochip sollte selbstverständlich sein

 

Denn: sollte ihr Hund einmal entwischen und bei uns als Fundtier gemeldet werden, sind sie mittels der Steuermarke (kostenlos im Rathaus erhältlich) oder Plakette schnell zu finden. Die glückliche Wiedervereinigung ist dann nur einen Telefonanruf entfernt.

Ohne Marke/Plakette sind wir darauf angewiesen, dass eine Vermisstenmeldung bei uns eingeht. Der Aufwand bis dahin ist für uns ziemlich groß und es braucht viel Energie, Zeit und Telefonate bis „Lumpi“ sein Herrchen/Frauchen wieder hat.

Natürlich kann ein Hund auch per Mikrochip sicher zugeordnet werden, allerdings ist dazu ein Lesegerät erforderlich und der Mikrochip muss bei einem Haustierregister (Deutsches Haustierregister oder Tasso) registriert sein, was leider oft nicht der Fall ist. Bitte überprüfen sie, ob der Chip Ihres Hundes auch registriert ist!

Übrigens: „Mein Hund läuft nicht weg“ gilt nicht. Unserer Erfahrung nach passiert es fast immer unerwartet und zum ersten Mal!

Tierrechte im Grundgesetz

Zehn Jahre nach Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz hat sich für die Tiere bisher wenig geändert. Mit unserem Kampagnenmotiv „Das deutsche Gesetz ist grausam“ kämpften wir im April 2012 vor dem Bundestag für ein neues Tierschutzgesetz, das seinem Namen auch gerecht wird.

Mehr dazu erfahren Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

Textquelle: Deutscher Tierschutzbund

Tierfallen-Information

Der Einsatz von Tierfallen in Wohngebieten ist für Privatleute grundsätzlich verboten

Trotz verzweifelter Suche blieb der geliebte Kater einer Penzberger Familie tagelang wie vom Erdboden verschluckt. Die unglücklichen Besitzer gaben aber nicht auf und eine erneute Suche am fünften Tag hatte endlich Erfolg: Sie fanden Ihr Katerchen in der Nachbarschaft. Es saß buchstäblich in der Falle. Fünf lange Tage, ohne Wasser, ohne Futter, draussen in der Kälte. Was wäre gewesen, hätte der Besitzer sein Tier nicht selbst entdeckt? Glücklicherweise war das halb verdurstete Tier noch am Leben und erholte sich rasch von den Strapazen.

Dieser Fall ist kein Einzelfall, darum klärt der Tierschutzverein auf:

Laut Auskunft der Unteren Jagdbehörde des Landratsamts Weilheim ist der Einsatz von Tierfallen für den Lebendfang in Wohngebieten (befriedete Bezirke) für Privatleute grundsätzlich unzulässig. Lediglich den Jagdausübungsberechtigten ist es erlaubt Fallen aufzustellen. Um ausnahmsweise Fallen aufstellen zu dürfen, ist ein Sachkundenachweis (Fallenlehrgang) und die Zustimmung der Jagdbehörde erforderlich. Fängisch gestellte Fallen müssen täglich einmal am Morgen kontrolliert werden

Falls ein Wildtier wie Marder oder Fuchs in die Falle gegangen ist, hat allein der Jagdausübungsberechtigte das Recht, das gefangene Tier zu töten oder umzusiedeln. Wer unerlaubt Fallen aufstellt begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit empflindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Neben dem Verstoß gegen jagdrechtliche Bestimmungen wurde in o.g. Fall durch die fehlende Kontrolle der Falle auch noch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Bei Problemen mit Wildtieren wie Mardern oder Füchsen ist zunächst Verbindung mit dem zuständigen Revierinhaber aufzunehmen, den man im Landratsamt Weilheim Schongau/Untere Jadgbehörde (Tel. 0881-681-1222) erfragen kann.

Januar 2010

Katzenfänger in Penzberg ?

Presse_Katzenfänger

Klarstellung zum Bericht im Gelben Blatt betreffend Jahreshauptversammlung

Tierschutzverein Penzberg zieht Bilanz: Gedankenlosigkeit erschwert oft die Suche nach vermissten Hunden und Katzen

Die Mär vom Katzenfänger zerstreut

Nach dem Erscheinen des Berichtes über die Jahreshauptversammlung des Tierschutzvereines-Penzberg in der Penzberger Rundschau vom 18.07.2007 und wohl auch als Reaktion auf unseren Leserbrief vom 30.05.07 in der Penzberger Rundschau wird der Tierschutzverein-Penzberg wiederholt wegen seiner offensichtlich missverstandenen Meinungsäusserung zum Thema Katzenfänger angegriffen.

Um es noch einmal ganz deutlich und unmissverständlich zu sagen: wir leugnen nicht, dass möglicherweise Katzenfänger für das Verschwinden von Katzen verantwortlich sind, nur liegen uns aus dem Penzberger Raum keine Verdachtsmomente oder Hinweise, geschweige denn definitive Beweise dafür vor.

Wir machen noch einmal darauf aufmerksam, dass es viele Möglichkeiten des spurlosen Verschwindens von Katzen gibt:

1. Sie können durch Autos oder landwirtschaftliche Maschinen getötet oder so schwer verletzt werden, dass sie sich irgendwo unauffindbar verkriechen und    sterben.
2.Häufig werden Katzen in Garagen, Gartenhäuschen, Schuppen oder Kellern unabsichtlich eingesperrt (weil sie neugierig sind oder sich aus Angst dort verstecken wollen), wo sie dann verhungern oder verdursten.
3. Jäger können Tiere erschießen, welche mehr als 300 meter von einem Wohngebiet angetroffen werden.
4.Katzen werden mitunter vergiftet (Rattengift oder Schädlingsbekämpfungsmittel in manchen Gärten).
5.Kranke oder altersschwache Katzen verenden irgendwo.
6. Vermisste Katzen werden von Leuten gefüttert und behalten, ohne dass wir davon Kenntnis haben oder bekommen.
7.Katzen können kilometerweit von ihrem „Heimatort“ entfernt weglaufen oder mit Autos mitfahren (sie verstecken sich im Auto).
8.Füchse und Hunde können Katzen attackieren und töten.

Alle diese Fälle (und das sind nur einige davon) sind bei uns hier im Raum Penzberg vorgekommen und sollen nur zeigen, dass beim Verschwinden von Katzen nicht automatisch Katzenfänger wermutet werden müssen.

Von den im letzten Jahr bei uns als vermisst gemeldeten Katzen gelten nur einige wenige als spurlos verschwunden, was aber nicht zwingend zu Lasten von Katzenfängern gehen muss. Alle anderen Tiere kamen wieder nach Hause zurück oder wurden tot aufgefunden.

Wir haben die Katzenhalter aufgefordert bei uns, bei einem begründeten Verdacht oder ungewöhnlichen Beobachtungen, Mitteilung zu machen, damit wir diesen Hinweisen nachgehen können. Bisher gab es solche Hinweise aus der hiesigen Bevölkerung nicht.