Tier gefunden – was tun?

Falls es sich um ein verletztes, aufgefundenes oder angefahrenes Tier handelt lesen Sie bitte HIER unsere Hinweise zur ersten Hilfe!

Haustier zugelaufen oder gefunden?

Folgende Hinweise betreffen gewöhnliche Haustiere, die häufiger zulaufen, also Hunde, Katzen, Kaninchen etc. Außergewöhnliche Tiere erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, die wir hier nicht erschöpfend auflisten können. Melden Sie sich damit bei uns, bei der Polizei, der Gemeinde oder anderen Tierschutzorganisationen. An erster Stelle steht das Wohl des Tieres:

  • bringen Sie das Tier in eine sichere Umgebung (insofern Sie sich oder andere dadurch nicht in Gefahr bringen).
  • holen Sie Hilfe bei der Polizei, Feuerwehr und dem Ordnungsamt, falls das nicht möglich ist.
  • verletzte und schwer kranke Tiere müssen umgehend zum Tierarzt  (sie sollen zunächst weder fressen noch trinken)
  • sichern Sie das Tier vor einem erneuten Entlaufen
  • fragen Sie zunächst auch in der Nachbarschaft, ob ein Tier vermisst wird

An zweiter Stelle müssen umgehend die zuständigen Stellen informiert werden:

  • das Fundbüro der örtlichen Gemeinde mit schriftlicher Fundanzeige (ausfüllbares PDF-Formular)
  • der örtliche Tierschutzverein/ ggf. das vertraglich von der Gemeinde beauftragte Tierheim

Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Fundrecht (BGB) das auch bei Fundtieren Anwendung findet. Nähere Erläuterungen zur Rechtslage finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium: Fundtier und Kosten

Übrigens: Fund- und zugelaufene Tiere darf man nicht einfach behalten. Sie müssen gemeldet werden, sonst gilt das als Fundunterschlagung.

Gemeinsam wird dann vereinbart, wie mit dem Tier verfahren wird:

Fundtiere aus dem Stadtgebiet Penzberg:

Das Tierheim Garmisch wurde durch einen Vertrag von der Stadt Penzberg beauftragt, deren gesetzliche Verpflichtung zur Versorgung und Unterbringung von Fundtieren zu übernehmen. Der Tierschutzverein Penzberg unterstützt bei der praktischen Umsetzung, also der Organisation von Transport, zwischenzeitlicher Pflege, dringenden Tierarztbesuche u.ä..
Melden Sie sich bei uns!

Fundtiere aus den umliegenden Gemeinden des Landkreises Weilheim-Schongau:

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Fundtiere auf Ihre Kosten tierärztlich zu versorgen (bei Bedarf) und bis zu einem halben Jahr artgerecht unterzubringen, zu füttern usw. (Rechtslage siehe hier Urteil-Fundtier. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben gestaltet sich derzeit jedoch noch schwierig, da die Gemeinden aus Kostengründen versuchen, diesen Verpflichtungen auszuweichen.
Bitte melden Sie das Tier mittels der Allgemeinen Fundanzeige bei der zuständigen Gemeinde und beim Tierschutzverein Penzberg. Wir werden gemeinsam ein Lösung für das Tier finden. Dabei sind wir auch für jede Hilfe durch den Finder dankbar. Nach Absprache ist es hilfreich:

  • wenn der Finder das Tier bis zum Abtransport unterbringen kann
  • es im Notfall direkt zum Tierarzt bringen kann
  • es selbst ins Tierheim bringen kann
  • es einige Tage beherbergen kann

Falls Sie ein Fundtier gerne behalten würden ist das in vielen Fällen unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben auch möglich:

  • falls sich kein Besitzer meldet (ab offizieller Fundmeldung Rückforderung 6 Monate möglich)
  • falls Sie dem Tier geeignete Bedingungen bieten können