Blog Archives
Home -
Archive by category "Aktuelles" (Page 14)
So sollten Sie vorgehen!
Wenn Sie vermuten, dass Ihrem Tier absichtlich Schaden zugefügt wurde, bringen Sie es unverzüglich zu einem Tierarzt. Sollte das Tier sterben, lassen Sie eine Autopsie durchführen und bitten Sie Ihren Tierarzt, einen Bericht über die Verletzungen oder Erkrankungen Ihres Tieres und über die bereitgestellte Behandlung zu schreiben. Wurde Ihr Tier vergiftet, fordern Sie Laborwerte an, um die Quelle des Giftes möglicherweise herausfinden zu können und heben Sie die Ergebnisse auf.
Einreichen einer Klage
Sollten Sie wissen, wer Ihrem Tier das angetan hat, erstatten Sie Strafanzeige, am besten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und stellen Sie ausdrücklich Strafantrag (hierfür ist kein Rechtsanwalt nötig). Obwohl es sehr schwer ist, das Leben oder die Gesundheit eines Tieres mit einem Geldwert gleichzusetzen, so ärgert eine eventuelle Verurteilung zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe den Übeltäter vielleicht so sehr, dass er in Zukunft keine Vergehen dieser Art mehr begehen wird. Legen Sie Ihrer Strafanzeige alle Tierarztrechnungen, Dokumente und den unterschriebenen Bericht Ihres Tierarztes vor. Sie können auch Zivilklage gegen den Täter einreichen, um Schadensersatz einzuklagen. Dies birgt allerdings ein gewisses finanzielles Risiko. Besser ist es, im Rahmen des Strafverfahrens anzuregen, im Rahmen des Adhäsionsverfahrens auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gleich mit zu verurteilen, damit sparen sich Opfer von Gewalt (und Sie als Frauchen sind ein solches Opfer, welches für das gequälte und/oder getötete Tier streitet) aufwändige Zivilverfahren mit nicht immer überschaubaren Kostenrisiken. Natürlich kann solch ein Schadensersatz lediglich einen finanziellen Ausgleich für Ihr Tier und Ihre Ausgaben ersetzen.
Hier noch ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog Tierquälerei von Katzen:
Vergehen
|
Strafe
|
Katze misshandeln
|
Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
|
Katze töten
|
Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
|
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen
|
Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
|
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer Katze
|
Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
|
Katze aussetzen
|
Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
|
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen
|
Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen
|
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben
|
Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
|
Hier für Sie zum Nachlesen der Bericht aus dem Gelben Blatt Penzberg vom 23.04.16:

Hier für Sie zum Nachlesen, ein sehr wichtiger und interessanter Beitrag zum Thema Rehkitze und anfassen:
2016_04_Rehkitze_Albert
Quelle: Penzberger Merkur vom 21.04.2016
Wichtig:
Tierschutz-Anhörung im Bayerischen Landtag
Am 21.04. um 9.15.Uhr wird eine öffentliche Anhörung im Bayerischen Landtag mit verschiedenen tierschutzrelevanten Themen stattfinden. Da in Bayern sich tierschutzrechtlich gar nichts bewegt, wäre es wichtig, hier ein öffentliches Interesse durch zahlreiche Präsenz zu dokumentieren.
Zur Information: der Freistaat Bayern zahlt nicht einen Cent für ein Tierheim in Bayern!!!!
Zeit und Ort: Donnerstag, 21. April 2016 um 9.15 Uhr im Konferenzsaal des Landtages. Den Bayerischen Landtag erreichen Sie mit der Tram 19 bis „Maximilianeum“ oder U 4 und U 5 bis „Max-Weber-Platz“.
Update 21.04.16:
wie in einem Beitrag von Penzberger Merkur bereits erwähnt, ermittelt in dem Fall bereits die Polizei. Auch haben wir bei der Stadt Penzberg angefragt, es wird praktisch auf allen Kanälen ermittelt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Ausbringen von privaten Ködern eine Straftat darstellt, die verfolgt werden kann. Wer dabei erwischt wird, vorsätzlich Tiere mit Gift umzubringen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bitte weiterhin Augen und Ohren offen halten.
Auch SCHNECKENKORN kann tödlich für die Haustiere sein!!!!
Bitte gut informieren, welche vermeintlichen Schädlingsbekämpfungsmittel, die man im Garten ausbringt, für andere Tierarten tödlich sein können. Auch an die Bienen denken, die durch Pflanzenschutzmittel getötet werden. Daher immer guten Rat einholen und bestenfalls durch biologische Mittel Abhilfe schaffen.
Die drei toten Katzen wurden identifiziert und deren Besitzer gefunden.
ACHTUNG! PENZBERG-REINDL!
Warnung – drei mutmaßlich vergiftete Katzen in Penzberg:
Von einer Tierarztpraxis aus der Umgebung erhielten wir eine Warnung, dass in Penzberg, Ortsteil Reindl, in den letzten Tagen drei tote Katzen gefunden wurden, die höchst wahrscheinlich vergiftet worden sind. Ob sie vergiftete Mäuse/Ratten oder Giftköder gefressen haben, ist nicht geklärt. Suchen Sie bei verdächtigen Symptomen mit Ihrer Katze sofort einen Tierarzt auf. Melden Sie konkrete Hinweise auch bei der Polizei.
Von zwei Katzen ist der Besitzer bekannt. Ein Kater ist noch nicht zugeordnet. Er ist schwarz-weiß, mit markanter Maske mit Fleck im Gesicht.
BITTE GROSSFLÄCHIG TEILEN!
Wir möchten Sie auf einen Artikel aufmerksam machn! Es zeigt, wie wichtig die Kastration gerade bei wildlebenden Katzen ist!
Quelle: Das Gelbe Blatt Bad Tölz, Januar 2016

Wir möchten Ihnen eine Seite empfehlen mit vielen Tipps zum Thema Kaninchen:
http://www.kaninchenberatung.de/
oder bei Facebook:
https://www.facebook.com/kaninchenberatung.de

Wir möchten dabei helfen, dass die Hundepension Isarwinkel eine neue Bleibe sucht.
Der Mietvertrag läuft aus, so dass sich die Besitzerin Frau Feldsieper um eine neue Bleibe für Sie uns Ihre Hunde kümmern muss. Falls Sie Interesse haben und helfen können oder wollen, hier ist der Artikel online bei Merkur.de nachzulesen:
Hundepension in Penzberg sucht neues Zuhause!
oder
www.hundepension-isarwinkel.de
Hier haben wir für Sie einen Bericht von der Penzberger Stadtratssitzung zum Thema Tierschutz und Tierschutzverein Penzberg:

Quelle: Das Gelbe Blatt Penzberg vom 26.03.16
Aktion der Vereinigten Sparkassen Weilheim: Ihr stimmt ab, wir spenden!
14 Vereine aus der Region stellen sich mit spannenden Projekten vor.
Jetzt liegt’s an euch…gebt eure Stimme ab und bestimmt wer von den Vereinen die insgesamt 3.600€ Spendengelder erhalten soll. Hier geht es direkt
zur Abstimmung: http://bit.ly/1RQsngJ
Auch der Tierschutzverein Penzberg ist dabei! Bitte abstimmen, wir würden uns freuen wenn Ihr mitmacht!
Ihr müsst dabei einfach auf Galerie gehen (mittiger grüner Schalter), dann seht ihr die Vereine, und auch uns. Wir sind die mit dem Katzenbaby.
Dann auf abstimmen gehen. Man kann, muss es aber nicht teilen. Weitere Infos dazu findet man auch auf der FB Seite der Vereinigten Sparkassen.
Danke an Alle, die uns dabei und damit den Tieren in der Umgebung helfen! Falls wir durch die Aktion ein Preisgeld erhalten, so wollen wir es für die Kastration von freilebenden und wilden, bzw. Streunerkatzen verwenden. Gerade die Kastration ist eine sehr wichtige Tierschutzarbeit.
