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Hier ein Link für Sie zur Stadt Penzberg. Unter „Finanzverwaltung“ können Sie ein Formular ausdrucken für die An- und Abmeldung von der Hundesteuer. 

http://penzberg.de/61.html

Leider können wir nicht direkt auf das Formular verlinken.

Infoflyer Katzen auf dem Bauernhof

Wir haben für Sie einen sehr informativen Flyer erstellt. Es handelt sich dabei speziell um Katzen auf dem Bauernhof oder in der Landwirtschaft.

Flyer Bauernhof

 

Hier haben wir ein Formular für Sie, mit dem Sie den Fund eines Tieres anzeigen können:

Fundtier-Fundanzeige_Allgemein

 

Spendenkonten:

Tierschutzverein Penzberg und Umgebung e.V.
 
VR-Bank Werdenfels eG:
IBAN: DE39 7039 0000 0002 5953 70
BIC: GENODEF1GAP

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind laut Bescheid des Finanzamtes
Garmisch-Partenkirchen (SteuerNr.: 119 / 111 / 00748 vom 02.07.2012 )
steuerlich absetzbar.

Bei Spenden bis 200,- Euro genügt grundsätzlich der Zahlungsbeleg (Bareinzahlungsbeleg/Kontoauszug) als Quittung. Für Spenden über 200,- Euro erhalten sie eine Zuwendungsbestätigung (=Quittung).

Wir erklären die Hintergründe

Im Interesse und zum bestmöglichen Schutz der Tiere geben Tierheime und Tierschutzvereine Tiere nur mit einer Abgabevereinbarung ab. Damit verpflichtet sich der Abnehmer u.a., gut für das Tier zu sorgen, es nicht weiterzugeben und das Tier, falls noch nicht geschehen, kastrieren zu lassen.

Durch Platzkontrollen vor und/oder nach der Abgabe wird überprüft, ob die Wohn- und Lebensumstände des (zukünftigen) Tierhalters für das betreffende Tier geeignet sind und die Selbstauskunft den Tatsachen entspricht. Meistens wird für die Abgabe der Tiere auch eine Schutzgebühr erhoben, die zum einen dem Schutz der Tiere dient, zum anderen sicherstellt, daß auch dem nächsten Tier in Not wieder geholfen werden kann.

Diese Maßnahmen haben sich im Tierschutz bewährt um dem Tier ein bestmögliches neues Zuhause zu verschaffen und um zu verhindern, daß das Tier oder dessen Nachwuchs demnächst wieder zum Notfall wird.