Abgabevertrag, Schutzgebühr und Platzkontrolle

Wir erklären die Hintergründe

Im Interesse und zum bestmöglichen Schutz der Tiere geben Tierheime und Tierschutzvereine Tiere nur mit einer Abgabevereinbarung ab. Damit verpflichtet sich der Abnehmer u.a., gut für das Tier zu sorgen, es nicht weiterzugeben und das Tier, falls noch nicht geschehen, kastrieren zu lassen.

Durch Platzkontrollen vor und/oder nach der Abgabe wird überprüft, ob die Wohn- und Lebensumstände des (zukünftigen) Tierhalters für das betreffende Tier geeignet sind und die Selbstauskunft den Tatsachen entspricht. Meistens wird für die Abgabe der Tiere auch eine Schutzgebühr erhoben, die zum einen dem Schutz der Tiere dient, zum anderen sicherstellt, daß auch dem nächsten Tier in Not wieder geholfen werden kann.

Diese Maßnahmen haben sich im Tierschutz bewährt um dem Tier ein bestmögliches neues Zuhause zu verschaffen und um zu verhindern, daß das Tier oder dessen Nachwuchs demnächst wieder zum Notfall wird.

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