Tierschutzbund: Welpenhandel und Katzenkastrationen belasten Tierheime

Pressemeldung

 21.04.2016

Welpenhandel und Katzenkastrationen belasten Tierheime

Deutscher Tierschutzbund und Landesverband Bayern fordern im Bayerischen Landtag mehr Unterstützung

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des bayerischen Landtags thematisiert in seiner heutigen Sitzung (21. April) die Lage der bayerischen Tierheime. Dabei stehen insbesondere illegale Welpentransporte und die Kastration von Katzen im Fokus, die die Tierheime regelmäßig vor große Herausforderungen stellen. Auf Einladung des Ausschusses wird der Deutsche Tierschutzbund als Sachverständiger bei der Anhörung ein Statement abgeben. Der Dachverband fordert gemeinsam mit seinem Landesverband Bayern mehr Unterstützung für die Tierheime – auch im Rahmen seiner neuen Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“. Außerdem erwarten die Tierschützer logistische Verbesserungen beim Umgang mit illegalen Welpentransporten. Um dem Populationswachstum frei lebender Katzen Einhalt zu gebieten, braucht es aus Tierschutzsicht, neben finanzieller Unterstützung für Kastrationen, auch eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.

Der Deutsche Tierschutzbund verzeichnet eine starke Zunahme illegaler Welpentransporte. Im Jahr 2014 wurden allein in Bayern 35 Fälle aufgedeckt. Tierschutzvereine, welche beschlagnahmte Tiere in ihren Tierheimen aufnehmen, müssen die hohen anfallenden Kosten für Tierarzt und Pflege bis dato vorstrecken. Die gesetzliche Pflicht zur Kostenübernahme für die Unterbringung dieser Tiere liegt jedoch bei der beschlagnahmenden Behörde. In der Regel wird aber nur ein geringer Teil der Kosten erstattet und so sind die Tierschützer gezwungen, finanziell auszugleichen. Daher fordern die Tierschutzvereine von der Landesregierung kostendeckende finanzielle Mittel für Tierschutznotfälle. Auch braucht es dringend einen Logistikplan, der gewährleistet, dass beim Aufgriff eines illegalen Welpentransportes alle relevanten Fakten erfasst werden. Der Fall muss so bearbeitet werden, dass zeitnah eine rechtssichere Einziehung der Welpen erfolgen kann.

Tierschützer fordern finanzielle Unterstützung für Katzen-Kastration

Für die Tierheime ist die Versorgung abgegebener oder ausgesetzter Katzen oder die Betreuung frei lebender Katzenbestände eine enorme finanzielle Belastung. Jede unkontrollierte Vermehrung von Katzen ist daher unverantwortlich und sollte verhindert werden – so sieht es auch das Bayerische Umweltministerium. Die Realität sieht jedoch anders aus: Nur wenige Vereine erhalten finanzielle Unterstützung. Land und Kommune dürfen sich aus Sicht der Tierschützer jedoch nicht länger aus ihrer Verantwortung stehlen. Flankierend zur Eindämmung der Population frei lebender Katzen durch Kastrationsaktionen müssen auch solche Tiere verpflichtend kastriert werden, die sich mit frei lebenden Katzen verpaaren können oder bei denen die Versorgung der Nachkommen schlicht nicht sichergestellt ist. Die Tierschützer appellieren daher auch im bayerischen Landtag für die Einführung von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Seit der Einführung der Delegationsverordnung auf Basis § 13b des Tierschutzgesetzes ist dies nun direkt auch für die Kreisverwaltungsbehörden möglich.

Mehr zur Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ unter: www.tierheime-helfen.de

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