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Neue Gesetze: Reisen und Tollwutimpfung
Was sich 2015 für Haustiere und ihre Halter ändert

Das neue Jahr bringt zwei neue Regelungen mit sich, die jeder Tierhalter kennen sollte. TASSO fasst die wichtigsten Änderungen zum Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen und zur Tollwutimpfung beim Hund für Sie zusammen.

Neuer EU-Heimtierausweis

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen. Halter, die von nun an mit ihrem Tier verreisen wollen und bei ihrem Tierarzt ein Ausweisdokument beantragen, erhalten den neuen EU-Heimtierausweis. Optisch unterscheidet sich dieser nicht von seinem Vorgänger, inhaltlich müssen jedoch einige Angaben zusätzlich gemacht werden: Der Tierhalter muss seine personenbezogenen Daten mit seiner Unterschrift bestätigen. Im neuen Heimtierausweis müssen zudem die Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes erfasst und von diesem unterschrieben sein. Um Missbrauch zu vermeiden, wird besonderes Augenmerk auf die Identität des Tieres gelegt: Sowohl die Seite mit dem Chip-Nummer-Aufkleber, als auch die Seite, die Aufkleber zu der verabreichten Tollwutimpfung enthält, werden mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt. Zudem muss der ausstellende Tierarzt die Kontaktinformationen des Tierhalters, die Ausweisnummer, die Chip-Nummer, falls vorhanden die Tätowierung und die Tätowierungsstelle, den Ort der Kennzeichnung, den Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens für mindestens drei Jahre aufbewahren.

Für Tierhalter, die einen EU-Heimtierausweis haben, der vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurde: Alte Heimtierausweise behalten bis zum Lebensende des Tieres ihre Gültigkeit.

Tollwutimpfung

Am 31. Dezember 2014 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die es auch Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen. Zwischen der Tollwutimpfung und der Einfuhr der Hunde müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung gegen Tollwut ist erst ab der 12. Lebenswoche möglich. Der Impfschutz wird erst 21 Tage nach der Impfung wirksam. Welpen können somit erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden.

Dies soll auch illegalen Welpenhändlern erschweren, Jungtiere einzuführen. Denn meistens geben diese vor, Privatpersonen zu sein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. Illegal eingeführte Hunde sind fast immer jünger als 15 Wochen. Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt und sind oft erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist. Allerdings brauchen Welpen wie auch Kinder genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen. Diese Tiere landen später oft im Tierheim und haben kaum Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.

TASSO-Tipp: Hundewelpen, die eklatant jünger als vier Monate sind, sind wahrscheinlich illegal nach Deutschland gebracht worden oder stammen von einem unseriösen Züchter. TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.

Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen, die Auswirkungen des illegalen Welpenhandels sowie die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, unter: www.tasso.net/wuehltischwelpen

Weiterführende Informationen zu den Neuregelungen unter: http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

 
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Auch bei Erkältung muss nicht auf das
Kuscheln mit dem tierischen Freund verzichtet werden
 
Mit dem nasskalten Winterwetter gehen bei uns Menschen alljährlich auch Erkältungen und grippale Infekte einher. Doch können wir unsere Tiere wirklich anstecken, wenn wir in diesem Zustand mit ihnen kuscheln?

„Die Ansteckungsgefahr zwischen Mensch und Tier ist bei typischen menschlichen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber äußerst gering“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach.

Hunde und Katzen können dennoch Symptome aufweisen, die einer menschlichen Erkältung sehr ähnlich sind. Erhöhte Körpertemperatur, triefende Nase und Husten weisen darauf hin, dass der Vierbeiner krank ist. Dabei kann es sich um einen leichten Infekt handeln, aber auch um eine ernsthafte Erkrankung.

„Lautes bellendes Husten, Niesen und Würgen beim Hund können beispielsweise auf einen sogenannten Virushusten („Zwingerhusten“) hindeuten, der von Hund zu Hund übertragen wird“, klärt Dr. Anette Fach auf. Bei Verdacht auf diese Infektionskrankheit sollte das betroffene Tier dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen diesen ansteckenden Husten kann man sein Tier impfen lassen. Die Impfung wird für Hunde mit viel Kontakt zu anderen Hunden empfohlen. Virushusten ist bei vielen Tierärzten auch Bestandteil der regulären Hundeimpfung. Es entsteht zwar kein vollständiger Schutz vor der Erkrankung, aber die Symptome sind im Erkrankungsfall deutlich milder“, fasst Dr. Anette Fach die Möglichkeit einer Schutzimpfung zusammen.

„Entzündungen der Atemwege und Augen bei Katzen sind unter anderem Symptome des Katzenschnupfens und sollten nicht unterschätzt werden“, warnt die Tierärztin. Dieser Krankheitskomplex bei unseren Samtpfoten wird durch verschiedene Erreger hervorgerufen. Katzenschnupfen kann sich zu einer chronischen Erkrankung entwickeln und im schlimmsten Fall auch zum Tod des Tieres führen. Deshalb sollten Katzen mit solchen Symptomen schnellstmöglich dem Tierarzt vorgestellt werden.

Experten-Tipp: „Gegen Katzenschnupfen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Allerdings schützen auch diese leider nicht zu 100 Prozent. Ein guter und lang bestehender Schutz entsteht durch eine sorgfältige Grundimmunisierung und wiederholte Nachimpfung der Tiere. Gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission Vet. sollten Katzenwelpen mit der 8., 12. und 16. Woche und dann jährlich weiter geimpft werden.“

„Die Unsicherheit bei den Tierhaltern ist oft groß. Darum empfehlen wir, sich zum Wohl der Tiergesundheit rechtzeitig mit dem Tierarzt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO.

Weitere Informationen zum Thema Katzenschnupfen und Zwingerhusten sind im Wissensportal auf der TASSO-Homepage zu finden: http://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin

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„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“
Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht

  
Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto. Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen. Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.

Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht. Da es für Katzen jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ wie bei Hunden gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst. Solch eine Versicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.

Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.

Sollte im Einzelfall die geltend gemachte Schadenssumme sehr hoch erscheinen und der Verdacht bestehen, dass ein Altschaden aus diesem Anlass mit repariert werden soll, sollte dies der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden, da die Versicherung nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche vornimmt, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab.

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TASSO e.V. fordert weitreichenden Schutz für Katzen

Hattersheim, 7. August 2014 – Den Katzen rund um den Erdball ist am 8. August ein eigener Tag gewidmet: der Weltkatzentag. TASSO e.V. macht zu diesem Anlass auch auf das Elend der vielen Streunerkatzen, die in Deutschland leben, aufmerksam. Und auch den Tieren, die jedes Jahr durch Jäger abgeschossen oder durch Tierversuche zu Tode kommen, gilt das Augenmerk.

In Deutschland ist die Katze das Haustier Nr. 1. Allein bei TASSO, dem größten Haustierzentralregister Europas, waren 2013 rund drei Millionen Stubentiger registriert. Sie heißen Kaya oder Luna, und es geht ihnen gut, denn sie haben einen warmen und sicheren Platz zum Schlafen und werden von Frauchen oder Herrchen täglich versorgt. Wenn sie kastriert und gekennzeichnet sind, egal ob Wohnungskatze oder Freigänger, stehen im Verlustfall die Chancen durch die Registrierung gut, wieder nach Hause zu kommen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.

Die Sorgenkinder von TASSO tragen einen ganz anderen Namen: Schätzungsweise rund zwei Millionen Streunerkatzen leben auf deutschen Straßen, immer auf der Suche nach Futter, um den nächsten Tag zu überleben. Sie sind ausgemergelt, schwach und krank. Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang. „Viele Halter lassen ihre Katze nicht kastrieren“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO, das Problem. „Schnell haben sie sich mit den Streunerkatzen gepaart und sorgen dadurch für eine unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenleid. Die einzige nachhaltige und tierschutzkonforme Methode, dagegen anzukommen, ist die Kastration.“

Das von TASSO gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN gegründete Bündnis „Pro Katze“ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang ein. Hierzu hat das Bündnis aktuell die für Tierschutz zuständigen Landesministerien aufgefordert, zum Schutz der Katzen die Ermächtigungsgrundlage nach § 13b Tierschutzgesetz wahrzunehmen und durch Rechtsverordnung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Kommunen erhalten so die Möglichkeit, durch Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebote für Hauskatzen mit Freigang das Leid der Streunerkatzen einzudämmen.

Grundsätzlich sollten alle Katzen, die ein Zuhause haben, gechippt oder tätowiert und bei TASSO registriert sein. „Katzen laufen zehnmal häufiger weg als Hunde“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO, aus Erfahrung. „Es reicht also leider nicht aus, nur die Hauskatzen mit Freigang zu kastrieren, sondern auch die Wohnungskatzen.“ Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, dass eine Katze nicht zur Streunerkatze wird, weil sie den Weg nach Hause nicht mehr findet. Die Zahlen belegen es: Vier von fünf Katzen können im Verlustfall ihrem Besitzer nicht mehr zugeordnet werden, weil sie nicht registriert sind.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gefahren für Katzen. Beispielsweise werden pro Jahr Zehntausende von ihnen von Jägern erschossen. „Katzen dürfen je nach Bundesland und Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 200 beziehungsweise 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden“, erläutert Mike Ruckelshaus. Mit der Aussage:„Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich aber in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss.“ fordert er ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses. Und auch bei Tierversuchen kommen jährlich unzählige Katzen zu Tode. 2012 wurden laut Tierversuchsstatistik 863 Katzen in Deutschland für Tierversuche verbraucht, Tendenz steigend. Mike Ruckelshaus zeigt sich verständnislos: „Es gibt ausreichend alternative Methoden, mit denen man die grausamen Versuche an Tieren ersetzen könnte.“

www.tasso.net

Text: © Copyright TASSO e.V.

 

Welpenhandel

Niedlich, todkrank,verhaltensgestört. Welpen sind keine Ware! TASSO geht mit neuen Aufklärungsflyern und  Plakaten weiter gegen den illegalen Welpenhandel vor
Der Tatort: ein Wochenmarkt irgendwo in Ungarn, Holland oder anderenorts. Alternativ auch ein dunkler Parkplatz in Deutschland. Das Opfer: nur wenige Wochen alt, oftmals krank. Ein Häufchen Elend, meist ohne gültige Papiere und nötige Impfungen. Die Täter: skrupellose Hundevermehrer, denen es nur um das schnelle Geschäft geht.

Der Handel mit wehrlosen, viel zu früh von der Mutter getrennten Welpen ist ein äußerst lukratives Geschäft für unseriöse Händler und Hundevermehrer in ganz Europa. Auf Bestellung werden Moderassen aller Art und Größe gezielt für den Markt produziert und auf Märkten, dunklen Hinterhöfen und Parkplätzen verramscht. Besonders im Internet werden immer wieder solche „Wühltischwelpen“ angeboten.

Die Hunde sind in der Regel krank und hatten in ihrem kurzen Leben keine Chance auf eine artgerechte Sozialisation. Ob ein Welpe krank oder gesund ist, sieht man ihm auf den ersten Blick leider nicht unbedingt an. Deshalb ist es auch so schwierig, seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden. Die Maschen der Welpen Produzenten werden immer dreister. War früher der Preis ein Indikator dafür, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt, so haben die Vermehrer ihre Preise mittlerweile fast auf das Niveau seriöser Züchter angepasst. Auch die Tatsache, dass das Tier gechipt ist, ist kein Garant für ein langes, gesundes Hundeleben.

Deshalb gilt: „Augen auf beim Welpenkauf!“ Man sollte die skrupellosen Machenschaften keinesfalls unterstützen, auch wenn das Mitleid mit den Tieren noch so groß ist. Denn jedem gekauften Welpen folgt ein neuer nach. Vertrauen Sie nur seriösen Tierschutzorganisationen (sowohl im Inland als auch im Ausland), Tierheimen und Züchtern. Vorsicht ist besonders bei Angeboten im Internet geboten.

So können Sie unsere Aktion „Wühltischwelpen – nein danke!“ aktiv unterstützen: Fordern Sie jetzt unsere kostenlosen neuen Aufklärungsflyer und Plakate zum Verteilen an andere Hundefreunde an und informieren Sie möglichst viele Menschen über das grausame Geschäft der Hundehändler:

http://www.tasso.net/wuehltischwelpen
Denn nur wenn es gelingt, die Nachfrage nach Hundewelpen aus unseriöser Zucht zu stoppen, haben wir eine Chance, diesen Schwarzmarkt einzudämmen.

Quelle: Tasso Newsletter